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1. Der Tierhalter hatte vor Vertragsabschluss im Rahmen eines Besichtigungs- und Kennlerntermins die Gelegenheit, das Betriebsgrundstück, dessen Einzäunung und die baulichen Anlagen, in welchen der Hund untergebracht wird in Augenschein zu nehmen. Der Tierhalter erklärt sich mit Art und Beschaffenheit der Anlagen einverstanden.

2. Hunde sind beim Betreten des Betriebsgeländes an der Leine zu führen. Das Betreten des Betriebsgeländes darf grundsätzlich nur nach Aufforderung erfolgen.

3. Dem Tierhalter ist bekannt, dass die Hunde grundsätzlich unangeleint in Gruppenhaltung und nicht in Einzelzwingern betreut werden. Einzelheiten und Risiken dieser Haltungsform wurden dem Tierhalter vor Vertragsabschluss erläutert. Der Tierhalter erklärt sich mit dieser Haltungsform ausdrücklich einverstanden. Der Tierhalter erklärt ausdrücklich, dass er die Risiken einer Beißerei unter den Hunden kennt und in Kauf nimmt und die eventuellen Kosten einer tierärztlichen Behandlung des eigenen Hundes selbst trägt. Die Tierpension behält sich vor, bei Unverträglichkeiten von Hunden untereinander oder Aggressions- und/oder Angstverhalten des Hundes eine Unterbringung im Einzelzwinger vorzunehmen. In diesem Fall wird der betreffende Tierhalter durch die Tierpension umgehend informiert und hat den Hund nach Ermessen der Tierpension und Aufforderung unverzüglich abzuholen oder durch eine bevollmächtigte Person abholen zu lassen.

4. Die Tierpension bestätigt, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung besteht.

5. Die Tierpension haftet für Sachschäden und Schäden an den in Obhut gegebenen Hunden nur soweit, als diese Schäden auf fahrlässiges Handeln der Tierpension oder deren gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind. Die Hundepension übernimmt keine Verantwortung für mitgebrachte Sachen (Decken, Schüsseln, Spielzeug etc.).

6. Der Tierhalter bestätigt, dass eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde (Kopie als Anlage) und die Folgeprämien bezahlt sind, so dass ein aktueller Versicherungsschutz besteht.

7. Der Tierhalter bestätigt, dass sein Hund entwurmt und frei von ansteckenden Krankheiten und Ungeziefer ist. Die letzte Wurmkur darf nicht länger als vier Wochen zurückliegen. Sollte eine Behandlung durch die Tierpension nötig werden, wird diese auf Kosten des Tierhalters durchgeführt werden. Bringt ein Hund nachweislich eine ansteckende Krankheit mit, trägt der Tierhalter des Hundes die dadurch entstehenden Kosten für Desinfektion und Mitbehandlung angesteckter Pensions- und Besucherhunde.

8. Der Tierhalter bestätigt, dass sein Hund eine gültige Impfung gegen Hepatitis, Parvovirose, Leptospirose, Staupe, Zwingerhusten und Tollwut hat. Der Impfpass wurde durch die Tierpension eingesehen. Kranke Hunde werden nicht angenommen, auch wenn der Vertrag bereits von beiden Parteien unterzeichnet wurde. In diesem Fall kann die Tierpension vom Vertrag sowohl am Abgabetag, als auch bei nachträglicher Feststellung sofort vom Vertrag zurücktreten. Der Tierhalter hat das Tier unverzüglich abzuholen oder durch eine bevollmächtigte Person abholen zu lassen.

9. Der Tierhalter erklärt sich damit einverstanden, dass in Notfällen und bei akuten Erkrankungen oder Verletzungen die erforderliche Behandlung bei einem Tierarzt erfolgt, der von der Tierpension bestimmt wird. Die Tierpension wird für diesen Fall ausdrücklich ermächtigt, im Namen und auf Rechnung des Kunden eine Tierarztpraxis mit der tierärztlichen Versorgung und Behandlung des Tieres zu beauftragen. Die Kosten übernimmt der Tierhalter.

10. Der Tierhalter bestätigt, dass sein Hund kastriert ist bzw. nicht läufig ist (bei Hündinnen). Läufige Hündinnen werden nicht angenommen, auch wenn der Vertrag bereits von beiden Parteien unterzeichnet wurde. In diesem Fall kann die Tierpension vom Vertrag zurücktreten. Unkastrierte Rüden werden nur angenommen, wenn sie kein ausgeprägtes Imponier- und Sexualverhalten zeigen.

11. Der Tierhalter bestätigt, dass sein Hund mit Artgenossen sozialverträglich ist und keine Gefahr für Menschen darstellt.

12. Der Tierhalter bestätigt, dass sein Hund steuerlich gemeldet ist. Ist der Hund während der Unterbringungszeit in der Tierpension/bei einem Spaziergang unter Aufsicht der Tierpension bei einer Kontrolle durch das Ordnungsamt bzw. der Polizei unzureichend gekennzeichnet, trägt der Tierhalter eventuell anfallende Kosten.

13. Der Tierhalter bestätigt, alle Angaben vollständig und wahrheitsgetreu gemacht zu haben. Der Tierhalter verpflichtet sich, etwaig nach Vertragsabschluss eintretende seine Person oder den Hund betreffende Änderungen unverzüglich mitzuteilen.

14. Bei Nichtabholung des Hundes zum vereinbarten Zeitpunkt oder einvernehmlicher Verlängerung der Aufenthaltsdauer werden die zusätzlichen Tage dem Tierhalter in Rechnung gestellt. Es ist der Hundepension vorbehalten, bei Nichtabholung des Hundes einen Aufschlag auf den Tagespreis in Rechnung zu stellen. Bei Nichtabholung des Hundes spätestens nach drei Tagen, ist es der Tierpension vorbehalten, den Hund ins Tierheim zu bringen. Evtl. Kosten werden dem Tierhalter in Rechnung gestellt.

15. Unter „Preise“ nicht aufgeführte, evtl. anfallende Zusatzkosten (Tierarzt, Medikamente, Futter etc.) sind bei Abholung des Hundes zu begleichen.

16. Die Tierpension ist nicht verpflichtet, während der Unterbringungszeit schmutzig gewordene Hunde zu reinigen.

17. Bei mehrtätiger Unterbringung des Hundes gilt ein Pensionsplatz nur als reserviert, wenn der Vertrag ausgefüllt und von beiden Parteien unterzeichnet wurde und eine Anzahlung in Höhe von 50% der vereinbarten Unterbringungskosten gezahlt wurde. Bei Vertragsrücktritt des Tierhalters bis 20 Tage vor dem vereinbarten Termin sind Stornokosten in Höhe von 25 % zu entrichten, bis 10 Tage vor dem vereinbarten Termin sind Stornokosten in Höhe von 50 % zu entrichten und bei einem Vertragsrücktritt des Tierhalters am Tag der vereinbarten Abgabe des Hundes betragen die Stornokosten 100 % des vereinbarten Gesamtpreises.

18. Die Tierpension darf Film-/Fotoaufnahmen des Tieres ausschließlich zur Werbung für das eigene Unternehmen verwenden.

19. Der Tierhalter willigt hiermit in die Verwendung und Nutzung der von ihm übermittelten persönlichen Daten ein, soweit dieses im Rahmen der Vertragsabwicklung erforderlich ist.

20. Sollten eine oder mehrere Regelungen dieses Vertrages unwirksam sein, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages nach sich. Die unwirksame Regelung wird durch die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltende gesetzliche Regelung ersetzt. Es werden keine mündlichen Vereinbarungen getroffen. Einzig die schriftlich fixierten sind Bestandteil dieses Vertrages.
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